Geschützt: Veröffentlichung – AGB
EINRÄUMUNG VERÖFFENTLICHUNGSRECHTE:
1. Die Auftraggeber willigen ein, dass der Auftragnehmer das/die Video/s und Fotos im Rahmen der Eigenwerbung nutzen und insbesondere Veröffentlichungen der Fotos/Videos (z. B. für Ausstellungen, Messen, Homepages, Social Media, Blog, Fachmagazine für Videografie oder Hochzeiten usw.) vornehmen darf. Der Auftragnehmer darf die Fotos/Videos auch Dritten zur Verfügung stellen, sofern dies der Eigenwerbung des Auftragnehmers dient.
2. Die Auftraggeber sind insoweit mit der Veröffentlichung einverstanden und werden auch die Gäste der Hochzeit bzw. der Familienmitglieder darauf hinweisen und deren Einverständnis einholen, dass eine Veröffentlichung der Bilder erfolgen kann. Die Auftraggeber versichern, dass sie in diesem Fall die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Fotos/Videos besitzen und erklären sich selbst damit auch einverstanden. Für Ersatzansprüche Dritter, die auf dem Nichtvorliegen dieser Einwilligung beruhen, werden die Auftraggeber den Auftragnehmer von der Haftung vollumfänglich freistellen.
3. Der Auftragnehmer wird im Rahmen der üblichen Sorgfalt darauf achten, dass weder dem Brautpaar noch den Gästen bzw. der Familie/dem Baby ein Schaden durch die Veröffentlichung der Fotos zugefügt wird. Für Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehilfen sowie andere Dritte, derer sich der Auftragnehmer in diesem Zusammenhang bedient, wird nicht gehaftet.
4. Bei allen Veröffentlichungen werden ausschließlich die Vornamen und/oder Fantasienamen des Brautpaares/der Familie/des Babys publiziert. Meist wird auch kein Name genannt. Dies wird mit dem Auftraggeber vorher besprochen.
5. Der Auftragnehmer verzichtet in seinem Nutzungsrecht im Rahmen der Veröffentlichungsrechte auf Weiterverkauf der Fotos zur Zweitnutzung.
6. Für die Zustimmung zur Veröffentlichung des Videos, der Fotos zur Eigenwerbung bedanke ich mich recht herzlich und biete dem Auftraggeber ein überraschendes, vom Auftragnehmer gewähltes, Fotogeschenk ( z.B. Rabatt auf ein bestelltes Fotobuch, 1-2 zusätzlich bearbeitete Bilder oder ein schönes Fotogeschenk).
7. Ist eine Veröffentlichung nicht gewünscht, muss dies deutlich mit tg-fotografie kommuniziert werden.
Somit stehen die Bilder nur euch zur Verfügung.


